Nach erfolgreicher Registrierung in der AzweiO MobilitätsApp kann der Kunde diese App zur Buchung kostenpflichtiger Abstellplätze nutzen. Dazu wählt er in der App zunächst seinen gewünschten Standort auswählt. Anschließend muss die Buchungsdauer sowie der Platztyp (Sammelschließanlage oder Einzelbox) ausgewählt werden. Zum Abschluss der Buchung muss der Kunde bestätigen, dass er die Preise für die Nutzung des gewählten Abstellplatzes sowie die Nutzungsbedingungen für die Abstellanlage zur Kenntnis genommen hat. Anschließend kann der Stellplatz durch Drücken der Schaltfläche „OK“ kostenpflichtig gebucht werden. Der Kunde erhält den Zugangscode für den gewählten Abstellplatz.
Der Zugangscode dient dem Öffnen der Zugangstür des gewählten Abstellplatzes. Eine Weitergabe des Zugangscodes an Dritte ist dem Kunden untersagt.
Der Kunde verpflichtet sich, die Anlage pfleglich zu behandeln und sauber zu halten.
Der Kunde ist nicht befugt, andere Gegenstände als Fahrräder und Fahrradzubehör in der Anlage einzustellen.
Beim Einstellen des Fahrrads inklusive Fahrradzubehör in die Anlage hat der Benutzer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt zu beachten. Den Kunden trifft die Obliegenheit, das eingestellte Fahrrad zusätzlich gegen Diebstahl zu sichern, indem das Fahrrad zumindest mittels eines handelsüblichen Schlosses (z.B. durch ein Ring- oder Spiralschloss) in der Anlage abgeschlossen wird.
Der Kunde ist nicht berechtigt, den Schließmechanismus der Anlage zu verändern, etwa durch Anbringung eigener Schlösser außerhalb der Anlage.
Die Stadt Achim führt an sämtlichen Anlagen, in der Regel einmal jährlich, eine Grundreinigung durch. Hierzu erfolgt eine Öffnung der Anlage, welche der Kunde zu dulden hat.
Der Kunde verpflichtet sich, seinen Platz in der Anlage zum Ablauf der Nutzungsdauer rechtzeitig zu räumen. Sollte der Kunden dieser Pflicht nicht nachkommen, ist die Stadt Achim berechtigt, die Anlage auf Kosten des Kunden selbst zu räumen oder durch Dritte räumen zu lassen und die eingebrachten Gegenstände in Besitz zu nehmen. Der Kunde hat etwaige Schäden, die dadurch entstehen, dass die Anlage nicht rechtzeitig geräumt wird, zu ersetzen. Der Kunde hat die Kosten der Räumung nicht zu tragen und Schäden nicht zu ersetzen, falls ihn keinerlei Verschulden trifft.
Liegen tatsächliche Anhaltspunkte für eine vertragswidrige Nutzung vor (Verdacht), indem beispielsweise andere Gegenstände als Fahrräder abgestellt werden, ist die Stadt Achim berechtigt, die Anlage ohne Zustimmung des Kunden selbst oder durch Dritte öffnen zu lassen. Sollte sich der vertragswidrige Gebrauch bestätigen, ist die Stadt Achim berechtigt, die Anlage selbst zu räumen oder durch Dritte räumen zu lassen und die eingebrachten Gegenstände in Besitz zu nehmen. Die Räumung ist für den Kunden kostenpflichtig, es sei denn, er hat die vertragswidrige Nutzung nicht zu vertreten.
Nach Räumung der Anlage nach Nummer 9 oder 10 verwahrt die Stadt Achim die in Besitz genommenen Gegenstände längstens für 6 Monate. Nach Ablauf dieser Frist gehen die Gegenstände entschädigungslos in das Eigentum der Stadt Achim über. Die Stadt Achim behält sich auf Grund der Art, der Beschaffenheit oder der Werthaltigkeit eine gesonderte Verwahrung vor. Die Kosten der Verwahrung fallen dem Kunden zur Last, wenn und soweit dieser die Verwahrung schuldhaft verursacht hat.