Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

  1. Die AZWEIO AöR (Anbieter) entwickelt in der Region Achim-Ottersberg-Oyten (AZWEIO) ein nachhaltiges Mobilitätskonzept. Bestandteil dieses Mobilitätskonzeptes ist das Mobilitätsangebot „bikesharing“ zur umweltfreundlichen und nachhaltigen Überwindung der letzten Meile zwischen Bahnhof und Unternehmen. Die AZWEIO bietet den in der AZWEIO Region ansässigen Unternehmen die kostenpflichtige Nutzung dieses bikesharing Angebotes für ihre Mitarbeiter*Innen (Berechtigte) an. Die AZWEIO AöR (Anbieter) stellt hierfür Leihfahrrädern an den jeweiligen Bahnhöfen in der AZWEIO Region zur Verfügung. Die Leihfahrräder können durch ausgesuchte Mitarbeiter*Innen der beteiligten Unternehmen (Berechtigte) an den jeweiligen Bahnhöfen ausgeliehen werden, um die Strecke zwischen jeweiligem Bahnhof und Unternehmensstandort und vice versa zurück zu legen. Das Angebot an Fahrrädern umfasst „Bio“-Fahrräder der Fahrradmarke BBF, Modell Kiel mit 7-Gangschaltung. Diese Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen („AGB“) gelten für die Nutzung dieses Fahrradtyps. Die vorliegenden AGB‘s regeln in Teil 1 die Geschäftsbeziehung zwischen dem Anbieter und dem Berechtigten hinsichtlich der Grundsätze der Ausleihe der vorbezeichneten Fahrräder, und in Teil 2 „Allgemeine Nutzungsbedingungen“ die Grundätze der Benutzung der Fahrräder.
  2. Durch die Nutzung des Mobilitätsangebots „bikesharing“ akzeptiert der Berechtigte die jeweils aktuelle Fassung der Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen „Bikesharing in der AZWEIO Region“.
  3. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden auf der Homepage der AZWEIO unter www.azweio.de veröffentlicht.

§ 2 Anmeldung und Bestätigung

  1. Die Nutzung des AZWEIO bikesharing Angebotes ist ausschließlich Mitarbeiter*Innen (Berechtigte) der beteiligten Unternehmen gestattet. Die Registrierung erfolgt über die AZWEIOmobilQ (App) des Anbieters in Kombination mit der Anmeldung am Standort des beteiligten Unternehmens und wird durch den Anbieter bestätigt.
  2. Der Berechtigte ist verpflichtet, während der Geschäftsbeziehung eintretende Änderungen seiner persönlichen Daten (u.a. E-Mail-Adresse, Mobilfunknummer) unverzüglich mitzuteilen. Die Datenänderung ist durch den Berechtigten direkt in den Profileinstellungen in der AzweiOmobilQ App vorzunehmen. Scheidet der Berechtigte aus dem beteiligten Unternehmen aus, erlischt automatisch auch die Berechtigung zur Nutzung des bikesharing Angebotes.

§ 3 Systemzugang

  1. Der Berechtigte hat dafür Sorge zu tragen, dass die vom Anbieter zugewiesenen Anmeldeinformationen vor unbefugten Zugriff durch Dritte geschützt sind. Es ist dem Berechtigten nicht gestattet, Dritten seine Anmeldeinformationen zur Nutzung freizugeben. Der Berechtigte ist verpflichtet, den Anbieter unverzüglich zu unterrichten, wenn ihm Anhaltspunkte für eine missbräuchliche Verwendung seiner Anmeldeinformationen bekannt werden.
  2. Hat der Anbieter Anhaltspunkte für eine missbräuchliche Nutzung der Anmeldeinformationen, darf er den Systemzugang bis zur Klärung des Sachverhalts sperren.
  3. Verletzt der Berechtigte seine Verpflichtungen aus § 3 Abs. 1, haftet er für alle Schäden, die bei rechtzeitiger Meldung vermieden worden wären. Bei unverzüglicher Mitteilung haftet der Berechtigte nur für die bis zu seiner Mitteilung eingetretenen Schäden. Die betragsmäßige Haftungsbegrenzung gilt nicht, wenn der Kunde die missbräuchliche Nutzung seiner Anmeldeinformationen vorsätzlich oder grob fahrlässig zugelassen hat.

§ 4 Haftung des Anbieters

  1. Der Anbieter haftet gegenüber dem Berechtigten für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit für jede Art von Fahrlässigkeit. Für sonstige schuldhafte Verletzungen von wesentlichen Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet der Anbieter, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur für vertragstypische, d. h. vorhersehbare Schäden. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
  2. Eine Haftung des Anbieters entfällt im Falle unbefugter und/ oder unerlaubter Benutzung des Fahrrades, es sei denn, dass der Schadenseintritt auf ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten seitens des Anbieters zurückzuführen ist oder der Schaden unabhängig von der unbefugten/unerlaubten Benutzung eingetreten wäre.

§ 5 Haftung des Berechtigten

  1. Der Berechtigte haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus Verlust oder Beschädigung des Fahrrades.
  2. Den Diebstahl eines Fahrrades während der Mietzeit hat der Berechtigte unverzüglich an den Anbieter sowie einer zuständigen Polizeidienststelle zu melden. Im Anschluss ist das polizeiliche Aktenzeichen an den Anbieter zu übermitteln.

§ 6 Datenschutz

  1. Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten der Berechtigten und verpflichtet sich hierbei, dies nur im Einklang mit den Bestimmungen des geltenden Datenschutzrechtes zu tun.
  2. Im Rahmen der Anfrage durch Ermittlungsbehörden, kann der Anbieter verpflichtet sein, personenbezogene Daten der Berechtigten, in erforderlichem Umfang, an die ermittelnden Behörden weiterzuleiten.
  3. Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie unter azweio/de/datenschutz

§ 7 Sonstige Bestimmungen

Es gilt deutsches Recht. Die Rechtsunwirksamkeit einzelner Teile und Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbestimmungen berührt deren Gültigkeit im Übrigen nicht. Gerichtsstand ist Ottersberg.

Teil 2 – Allgemeine Nutzungsbedingungen

§ 1 Dauer des Mietverhältnisses

  1. Dem Berechtigten ist es gestattet, das Fahrrad bis zu 30 Minuten vor Fahrtantritt zu reservieren
  2. Die Ausleihe beginnt mit der Öffnung des Fahrradschlosses.
  3. Der Leihvorgang endet mit der Verriegelung des Schlosses durch den Berechtigten. Die Rückgabe ist grundsätzlich nur gemäß den Rückgabebedingungen nach § 6 gestattet.
  4. Die Nutzungsdauer ist auf max. 30 Minuten begrenzt

§ 2 Zustand des Mietfahrrades

  1. Vor Fahrtantritt muss sich der Berechtigte mit der allgemeinen Funktionsweise des Leihfahrrades vertraut machen und dieses auf offensichtliche, die Verkehrssicherheit beeinträchtigende Mängel, der Funktionsfähigkeit und der Verkehrssicherheit untersuchen. Insbesondere die Funktion von Licht und Bremsen, sowie dem Reifendruck sind zu prüfen
  2. Der Berechtigte hat jegliche Mängel unverzüglich dem Anbieter zu melden und die weitere Nutzung zu unterlassen.

§ 3 Nutzungsvorschriften

  1. Der Berechtigte ist verpflichtet, die StVO zu beachten.
  2. In folgenden Fällen liegt eine unberechtigte Nutzung vor bzw. ist eine Nutzung verboten:

– Fahren unter Drogen- oder Alkoholeinfluss (0‰-Grenze)

– Freihändiges Fahren

– Das Fahrrad außerhalb der Pendelstrecken (zwischen den jeweiligen Bahnhöfen und den jeweiligen Unternehmensstandorten) zu benutzen

– Die Mitnahme von weiteren Personen auf dem Fahrrad

– Änderungen oder Umbauten an dem Fahrrad vorzunehmen.

– Transport leicht entzündlicher oder sonstiger gefährlicher Stoffe.

– Gegenstände, die transportiert werden, sind ordnungsgemäß zu befestigen. Die Maximallast des Fahrrades ist dabei zu beachten.

– Teilnahme an Fahrradtest-Veranstaltungen oder Fahrradrennen

– Weitervermietung

  • Bei Verstoß und unberechtigter Nutzung ist der Anbieter berechtigt, die weitere Benutzung zu untersagen und den Berechtigten für zukünftige Nutzungen zu sperren.

§ 4 Unfälle

  1. Bei Unfällen, an denen außer dem Berechtigten auch fremde Sachen oder andere Personen beteiligt sind, ist der Berechtigte verpflichtet, unverzüglich sowohl die Polizei als auch den Anbieter zu verständigen.
  2. Missachtet der Berechtigte diese Mitteilungspflicht haftet der Berechtigte für den auf Seiten des Anbieters aus der Verletzung dieser Obliegenheit entstehenden Schaden.

§ 5 Abstellen und Parken des Mietfahrrades

  1. Das Fahrrad darf nur in den dafür vorgesehenen Fahrradabstellanlagen abgestellt werden.
  2. Das Fahrrad muss immer, wenn der Berechtigte auch nur vorübergehend parkt oder es abstellt, ordnungsgemäß abgeschlossen werden. Für nicht abgeschlossene, verlassene Räder wird eine Service Fee in Höhe von 10€ erhoben. Dem Anbieter bleibt es in diesem Fall vorbehalten den Berechtigten für zukünftige Nutzungen zu sperren.

§ 6 Rückgabebedingungen

  1. Der Kunde ist verpflichtet, den Mietvorgang ordnungsgemäß zu beenden.
  2. Das Fahrrad darf nur an den dafür vorgesehenen Stationen abgestellt werden. Die Leihe des Fahrrads ist ordnungsgemäß durch den Berechtigten zu beenden.
  3. Das Fahrrad ist zur Rückgabe mit dem dafür bereitgestellten Schloss zu verschließen. Das Abschließen durch ein anderes bzw. weiteres Schloss ist verboten.

§ 7 Wissenswertes

Der Anbieter empfiehlt dem Berechtigten beim Radfahren immer einen Helm zu tragen.

Stand: Februar 2022