§ 1 Dauer des Mietverhältnisses

  1. Dem Berechtigten ist es gestattet, das Fahrrad bis zu 30 Minuten vor Fahrtantritt zu reservieren
  2. Die Ausleihe beginnt mit der Öffnung des Fahrradschlosses.
  3. Der Leihvorgang endet mit der Verriegelung des Schlosses durch den Berechtigten. Die Rückgabe ist grundsätzlich nur gemäß den Rückgabebedingungen nach § 6 gestattet.
  4. Die Nutzungsdauer ist auf max. 30 Minuten begrenzt

§ 2 Zustand des Mietfahrrades

  1. Vor Fahrtantritt muss sich der Berechtigte mit der allgemeinen Funktionsweise des Leihfahrrades vertraut machen und dieses auf offensichtliche, die Verkehrssicherheit beeinträchtigende Mängel, der Funktionsfähigkeit und der Verkehrssicherheit untersuchen. Insbesondere die Funktion von Licht und Bremsen, sowie dem Reifendruck sind zu prüfen
  2. Der Berechtigte hat jegliche Mängel unverzüglich dem Anbieter zu melden und die weitere Nutzung zu unterlassen.

§ 3 Nutzungsvorschriften

  1. Der Berechtigte ist verpflichtet, die StVO zu beachten.
  2. In folgenden Fällen liegt eine unberechtigte Nutzung vor bzw. ist eine Nutzung verboten:

– Fahren unter Drogen- oder Alkoholeinfluss (0‰-Grenze)

– Freihändiges Fahren

– Das Fahrrad außerhalb der Pendelstrecken (zwischen den jeweiligen Bahnhöfen und den jeweiligen Unternehmensstandorten) zu benutzen

– Die Mitnahme von weiteren Personen auf dem Fahrrad

– Änderungen oder Umbauten an dem Fahrrad vorzunehmen.

– Transport leicht entzündlicher oder sonstiger gefährlicher Stoffe.

– Gegenstände, die transportiert werden, sind ordnungsgemäß zu befestigen. Die Maximallast des Fahrrades ist dabei zu beachten.

– Teilnahme an Fahrradtest-Veranstaltungen oder Fahrradrennen

– Weitervermietung

  • Bei Verstoß und unberechtigter Nutzung ist der Anbieter berechtigt, die weitere Benutzung zu untersagen und den Berechtigten für zukünftige Nutzungen zu sperren.

§ 4 Unfälle

  1. Bei Unfällen, an denen außer dem Berechtigten auch fremde Sachen oder andere Personen beteiligt sind, ist der Berechtigte verpflichtet, unverzüglich sowohl die Polizei als auch den Anbieter zu verständigen.
  2. Missachtet der Berechtigte diese Mitteilungspflicht haftet der Berechtigte für den auf Seiten des Anbieters aus der Verletzung dieser Obliegenheit entstehenden Schaden.

§ 5 Abstellen und Parken des Mietfahrrades

  1. Das Fahrrad darf nur in den dafür vorgesehenen Fahrradabstellanlagen abgestellt werden.
  2. Das Fahrrad muss immer, wenn der Berechtigte auch nur vorübergehend parkt oder es abstellt, ordnungsgemäß abgeschlossen werden. Für nicht abgeschlossene, verlassene Räder wird eine Service Fee in Höhe von 10€ erhoben. Dem Anbieter bleibt es in diesem Fall vorbehalten den Berechtigten für zukünftige Nutzungen zu sperren.

§ 6 Rückgabebedingungen

  1. Der Kunde ist verpflichtet, den Mietvorgang ordnungsgemäß zu beenden.
  2. Das Fahrrad darf nur an den dafür vorgesehenen Stationen abgestellt werden. Die Leihe des Fahrrads ist ordnungsgemäß durch den Berechtigten zu beenden.
  3. Das Fahrrad ist zur Rückgabe mit dem dafür bereitgestellten Schloss zu verschließen. Das Abschließen durch ein anderes bzw. weiteres Schloss ist verboten.

§ 7 Wissenswertes

Der Anbieter empfiehlt dem Berechtigten beim Radfahren immer einen Helm zu tragen.

Stand: Februar 2022